Förderung exzellenter Abschlussarbeiten an der Universität Graz
Gefördert durch den Grazer Universitätsbund (GUB)
Das Stipendium fördert engagierte Studierende der Universität Graz während der finalen Phase ihrer Abschlussarbeit. Die Fördermittel werden vorzugsweise an Studierende im Master-Programm oder in äquivalenten Studien vergeben. Das Programm richtet sich an alle Studierenden der Universität Graz, unabhängig von ihrer Nationalität.
Förderbedingungen
Die Auswahl wird vom Vorstand des Grazer Universitätsbunds unter der Berücksichtigung der universitären Leistungen, einer Kurzdarstellung des Forschungsvorhabens der Abschlussarbeit, der Darlegung der Motivation und der finanziellen Bedürftigkeit vergeben. Voraussetzung ist die vollständige Einreichung der geforderten Bewerbungsunterlagen, die per E-Mail (gub(at)uni-graz.at) oder per Post an den Präsidenten des GUB übermittelt werden sollen.
Höhe der Förderung
Die Höhe wird nach sachlich begründetem monatlichem Bedarf festgelegt (bis zu 600 Euro). Zuschüsse werden in der Regel bis zu drei Monate gewährt.
Programmziele
Ziele des Stipendiums sind die Ermöglichung einer intensiven Forschungstätigkeit und Fokussierung auf den Abschluss der Qualifizierungsarbeit bei finanzieller Bedürftigkeit sowie die Förderung exzellenter Abschlussarbeiten von Studierenden der Karl-Franzens-Universität Graz.
Bewerbungsunterlagen
Die Einreichung aller Unterlagen erfolgt als ein zusammengefügtes PDF-Dokument. Vorzulegen sind:
- Stammdatenblatt
- Empfehlungsschreiben eines/r promovierten Hochschullehrers/*in (in der Regel Betreuer*in der Abschlussarbeit)
- Transkript of Records
- Einschreibungsnachweis
- Exposé zum Forschungsvorhaben der Abschlussarbeit
- Motivationsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Bedürftigkeitsdarstellung
- Genehmigung zur Datenverarbeitung
Hinweis: Bewerbungen sind jederzeit möglich.
Anträge auf Förderungen oder Stipendien sind mehrere Monate im Voraus einzureichen, bevor die Mittel benötigt werden. In der Regel ist eine Vorlaufzeit von zwei bis drei Monaten erforderlich. Während der Sommermonate kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern. Eine nachträgliche Genehmigung von Anträgen ist in Ausnahmefällen möglich.